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Inzidenzbedingte Änderungen nun auch in Bayern

30.08.2021 11:21

Liebe Mitglieder,

da nun auch der Landkreis Aschaffenburg an 3 Tagen in Folge eine Inzidenz von >35 aufwies, gelten ab 29.08.2021 folgende Regelungen laut der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV):
"Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig:
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 erlaubt."

Für den TSC Hanau bedeutet das, dass ab 30.08.2021 auch an den Trainingsorten in Kahl und Dettingen die 3-G-Regel zu beachten ist!

Hierzu bitten wir um Vorlage folgender Nachweise (diese sind immer mitzuführen) beim Trainer vor Beginn des Unterrichtes:

  • Als genesen gelten Personen, die eine Bescheinigung über einen positiven PCR Test bzw. eine überstandene Corona Erkrankung haben. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Davor und danach gilt die Person als ungeimpft und nicht genesen.
  • Vollständig geimpft sind Personen 14 Tage nach Verabreichung der für den entsprechenden Impfstoff notwendigen Dosen. Dies ist durch den Impfausweis oder das Impfzertifikat nachzuweisen.
  • Alle anderen Teilnehmer benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder POC Antigentest (Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) eines zertifizierten Testzentrums in schriftlicher oder elektronischer Form.
Personen, die o. a. Kriterien nicht erfüllen dürfen leider NICHT am Training teilnehmen!
 
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.


Dankeschön und eine schöne Woche.
Sybille Latz

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