Inzidenzbedingte Änderungen nun auch in Bayern
Liebe Mitglieder,
da nun auch der Landkreis Aschaffenburg an 3 Tagen in Folge eine Inzidenz von >35 aufwies, gelten ab 29.08.2021 folgende Regelungen laut der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV):
"Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig:
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 erlaubt."
Für den TSC Hanau bedeutet das, dass ab 30.08.2021 auch an den Trainingsorten in Kahl und Dettingen die 3-G-Regel zu beachten ist!
Hierzu bitten wir um Vorlage folgender Nachweise (diese sind immer mitzuführen) beim Trainer vor Beginn des Unterrichtes:
- Als genesen gelten Personen, die eine Bescheinigung über einen positiven PCR Test bzw. eine überstandene Corona Erkrankung haben. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Davor und danach gilt die Person als ungeimpft und nicht genesen.
- Vollständig geimpft sind Personen 14 Tage nach Verabreichung der für den entsprechenden Impfstoff notwendigen Dosen. Dies ist durch den Impfausweis oder das Impfzertifikat nachzuweisen.
- Alle anderen Teilnehmer benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder POC Antigentest (Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden) eines zertifizierten Testzentrums in schriftlicher oder elektronischer Form.
Dankeschön und eine schöne Woche.
Sybille Latz